Organspende?
Argumente und Briefe gegen das Ausschlachten des Menschen : Schreiben am 3./4. Juli 2024 von H.Johannes Wallmann an alle Fraktionen des Deutschen Bundestages mit Kopie an das Präsidium der LEOPOLDINA und die Stiftung Patientenschutz
bzgl. Organspende
möchte ich mir erlauben, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass die
Einverleibung von Körperteilen anderer Menschen aus gutem Grund
geächtet ist. Auch in lebensbedrohlichen Zuständen blieb diese
Ächtung bisher erhalten. Auch die Einverleibung aus
medizinisch-wissenschflichen Gründen sollte da keine Ausnahme
bilden.
Das Schicksal von Menschen, die zu ihrem weiteren
Überleben dringend ein menschliches Organ benötigen, ist sehr
schlimm und höchst bedauernswert. Aber es nicht schlimmer zu
bewerten als das Schicksal von Menschen, die Hungers sterben und
dringend Nahrung benötigen. Alle Formen von Kannibalismus waren
bisher aus gutem Grund geächtet und sollten es bleiben. Egal, ob
diese Einverleibung aus Hunger oder mit wissenschaftlich gestützter
medizinischer Operation erfolgt.
Am Rande sei darauf
hingewiesen, dass es sich bei den Bedürftigen – anders als bei
großen Hungerkatastropen - um einen Bevölkerungsanteil von ca. 0,01
% handelt. Und viele von ihnen fühlen sich mit den ihnen
implantierten Organen anderer Menschen keienswegs wohl. Organspende
sollte auch daher allerhöchstens ein familiärer Ausnahmefall sein
dürfen.
Möchten Abgeordnete des Deutschen Bundestages nun
die gesamte Gesellschaft in Organspendehaftung nehmen? Zumal sich der
übergroße Teil der Gesellschaft bisher nicht für eine Organspende
entschieden hat, wäre es ein weiterer schlimmer Verlust der
Glaubwürdigkeit von Demokratie, nun die menschlichen Organe per
Widerspruchslösung zur Spende freizugeben.
Im Zweifelsfall
würden menschliche Organe auf Grundlage der Widerspruchslösung
möglicherweise nach Wahrscheinlichkeitskriterien entnommen. Zudem
würden viele Menschen von ihrem Recht auf Widerspruch nichts wissen
oder dieses aus anderen Gründen nicht wahrnehmen.
Tod und
Geburt sind Markpunkte menschlichen Lebens. Die Würde des Menschen
gilt auch im Sterben und nach dem Tod. Würde diese bestimmten
Interessenlagen zur Verfügung gestellt, würde eine Büchse der
Pandorra geöffnet. Erst recht in einer modernen demokratischen
Gesellschaft muss dies verhindert werden. Ich bitte Sie, Ihre
diesbzgl. Entscheidung im Bewusstsein dieser Faktenlage treffen.
Mit
freundlichem Gruß,
H.Johannes Wallmann
13158 Berlin
Berlin,
am 3./4. Juli 2024